Aufgaben der Behörde
Der Landesbeauftragte trägt durch stete Beratung und Kontrolle dazu bei, dass sowohl Behörden und andere öffentliche Stellen (sog. öffentlicher Bereich) als auch Unternehmen, Vereine etc. (sog. privater oder nicht-öffentlicher Bereich) mit personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgehen und so das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für alle Fragen, die mit dem Recht auf Zugang zu Informationen, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind, zusammenhängen.
Der Landesbeauftragte
- berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit und bearbeitet Anfragen und Petitionen
- berät und kontrolliert öffentliche und private Stellen (Ausnahmen beachten) zu Fragen des Datenschutzes und/oder zu Fragen der Informationsfreiheit und gibt Empfehlungen zu Verbesserungen
- nimmt Stellung zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum Recht auf Informationszugang enthalten; erstellt bei Bedarf Gutachten und führt Untersuchungen durch
- arbeitet unter anderem eng zusammen mit den Stellen, die in Bund und Ländern für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig sind
- beobachtet die Entwicklung und Nutzung der Informations- und Kommunikations technik und deren Auswirkungen auf die Arbeitsweise der datenverarbeitenden Stellen
- erstellt alle zwei Kalenderjahre die Berichte über seine Tätigkeit
- informiert die Öffentlichkeit in angemessener Form zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit