Der Landesbeauftragte
Das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet.
Der Landesbeauftragte
- wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt
- kann nur einmal wiedergewählt werden
- ist in Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet
- kann sich mit Fragen und Problemen direkt an den Landtag wenden
- wird tätig aufgrund von Anfragen, Petitionen und von Amts wegen
- ist mit umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrechten ausgestattet
- unterstützt sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden, Unternehmen, Vereine etc. durch fachkundige Beratung und hilft auch bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen