Beschwerden unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework
Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das sog. EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) verabschiedet. Seitdem können personenbezogene Daten aus der EU an die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern das jeweilige Datenempfänger-Unternehmen in den USA auch unter dem EU-U.S. DPF beim US Department of Commerce zertifiziert ist. Bei dieser Prüfung vor der Übermittlung können Datenexporteure die öffentliche Liste des US Department of Commerce nutzen.
Das EU-U.S. DPF enthält neue Rechte für betroffene Bürger*innen in der Europäischen Union, z. B. das Recht auf Zugang zu ihren Daten bzw. auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten. Das Beschwerdeverfahren sieht weiterhin mehrere Rechtsbehelfe vor. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat ein entsprechendes Beschwerdeformular und eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die Zusammenarbeit und Bearbeitung dieser Beschwerden regelt.
Ein zentraler Inhalt des Angemessenheitsbeschlusses sind neue Rechte nicht nur in Bezug auf Unternehmen, sondern auch in Bezug auf Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in den USA. Das EU-U.S. DPF ermöglicht auch hier ein Beschwerdeverfahren für EU-Bürger*innen, um Zugriffe auf personenbezogene Daten durch US-Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste zu überprüfen. Auch hier stellt der EDSA ein entsprechendes Beschwerdeformular und ergänzende Hinweise zur Verfügung.
Damit Personen in der EU diese Verfahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen. Sofern Sie sich beim LfDI MV über einen möglichen Verstoß gegen das EU-U.S. DPF beschweren wollen, finden Sie alle relevanten Informationen hier.
Weitere Informationen zum EU-U.S. DPF finden Sie auch in den Anwendungshinweisen zum Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU‐USA der Datenschutzkonferenz (DSK).