24.09.2024
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DSMV
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datenschutz-mv.de
Bereits jetzt setzen einige Behörden Technologien zur automatisierten Gesichtserkennung ein und berufen sich dabei auf unspezifische Rechtsgrundlagen. Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen kann ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen sein, dies gilt insbesondere beim Einsatz im öffentlichen Raum.
Um die Gesetzgeber und die Behörden in Bund und Ländern auf diese rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen automatisierter Gesichtserkennung aufmerksam zu machen, hat die DSK einstimmig die Entschließung „Vorsicht bei dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden“ verabschiedet.