Organspendebereitschaft bei Facebook: Überlegen Sie gut, welche Daten Sie preisgeben!
Mit dem Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes in Deutschland gibt es seit dem 1. November 2012 auch ein neues Timeline-Feature bei Facebook. Ab sofort kann man seinen Organspendestatus bei Facebook einstellen. Als offizielle Partner wurden die Stiftung „Fürs Leben“ und der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier gewonnen.
„Ich warne trotz prominenter Unterstützung eindringlich davor, diese Informationen auf Facebook preiszugeben und öffentlich zu machen“, so Reinhard Dankert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. „Der Gesetzgeber habe nicht umsonst die Preisgabe und Verarbeitung medizinischer Daten unter einen besonderen Schutz gestellt“, so Dankert weiter.
Mit dem Einstellen des „Facebook-Lebensereignisses“ verpflichten sich die Menschen nicht automatisch zur Spende und werden nicht offiziell in die Organspende-Kartei eingetragen. Doch gerade bei Facebook ist durch die undurchsichtigen und weitreichenden Datenschutzbestimmungen nicht klar, wer diese sensiblen Daten erhält und weiterverarbeitet. „Der Phantasie, was mit den Daten passiert, sind keine Grenzen gesetzt. Und jeder Nutzer sollte sich bewusst machen, dass Facebook ein Unternehmen ist, das mit den persönlichen Daten Geld verdient“, unterstreicht Dankert noch einmal. „Niemand kann sich sicher sein, ob diese Daten/Angaben später einmal an die Krankenkassen oder Versicherungen verkauft werden, damit diese wiederum spezielle Tarife bzw. Vorteile für Organspender anbieten können. Dies wäre nur ein Szenario“, so der Landesbeauftragte. „Ich unterstütze ausdrücklich die Bereitschaft zur Organspende und finde es gut, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt werden. Aber ich rate jedem Facebook-Nutzer davon ab, dies öffentlich zu machen, indem man diese Statusmeldung aktiviert. Aufklären und informieren ja, doch die Facebook-Statusmeldung gleichzusetzen mit einer Willenserklärung beziehungsweise einer Entscheidungshilfe für Familienangehörige, das ginge zu weit“, so Dankert abschließend.
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