Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Videoüberwachung auf dem Marienplatz – Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern nicht gewährleistet
„Nach wie vor hat das Innenministerium nicht nachgewiesen, dass die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger bei der Videoüberwachung des Marienplatzes gewährleistet ist“, so der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller. Das Innenministerium hatte den Wirkbetrieb der Videoüberwachung am 21. Dezember 2018 trotz einer formellen Warnung Müllers aufgenommen. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat das Innenministerium deshalb angewiesen, bis zum 31. Januar 2019 eine Ende-zu-Ende- oder vergleichbare Verschlüsselung der Bilddaten sicherstellen, damit die mit den Videokameras erhobenen Daten bei der Funkübertragung vom Marienplatz zum Polizeizentrum Schwerin vor Missbrauch angemessen geschützt werden.
Entgegen früheren Verlautbarungen hält das Innenministerium eine Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung per Funk nicht mehr für erforderlich. Damit verstößt es nicht nur gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, sondern missachtet eigene Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, die für die Landesverwaltung verbindlich sind. Mit der „Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern“ wird das vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definierte Mindestsicherheitsniveau als verbindlich für die Staatskanzlei und die Ressorts der Landesregierung und somit auch für die Polizei erklärt. Zur Gewährleistung dieses Mindestsicherheitsniveaus fordert das BSI unter anderem eine komplette kryptographische Absicherung von Funkstrecken. Die Äußerungen des Innenministers, es gäbe keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Forderungen des Landesdatenschutzbeauftragten wären technisch nicht realisierbar, entbehren jeglicher Grundlage. Vielmehr repräsentieren die vom Landesdatenschutzbeauftragten geforderten Maßnahmen zum Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern den Stand der Technik.
Die Forderungen des BSI richten sich gleichermaßen an private Unternehmen und Verwaltung. „Würde ein privates Unternehmen so agieren wie das Innenministerium, würde ich sofort ein Bußgeld verhängen“, erläutert Heinz Müller. Das Landesdatenschutzgesetz lässt Bußgelder gegen Behörden aber nicht zu. „Diese Ungleichbehandlung von Unternehmen und Behörden ist nicht vermittelbar“, beklagt der Landesdatenschutzbeauftragte.
„Ich erwarte dennoch, dass das Innenministerium meine Anordnung zur Verschlüsselung der Funkstrecke bis zum 31. Januar 2019 umsetzt“, so der Landesdatenschutzbeauftragte. „Wird meine Anordnung nicht vor einer Verlängerung des vorläufigen Wirkbetriebes oder einer sonstigen Anordnung zur Fortdauer der Videoüberwachung umgesetzt, werde ich ein Verbot der Videoüberwachung ohne weitere Anhörung oder Warnung verhängen“, so Müller weiter.