Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz

Nr.20190201  | 01.02.2019  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  hat heute nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz verhängt. Die Aufnahmen der acht Kameras werden unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen. „Eine angemessene Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist dabei nicht gewährleistet,“ sagt Heinz Müller.

„Damit verstößt die Polizei nicht nur gegen das geltende Datenschutzrecht, sondern missachtet zudem auch noch eigene Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, die für die Landesverwaltung verbindlich sind,“ sagt Müller. „Und das weiß die Polizei auch. In ihrer Datenschutz-Folgenabschätzung zur Videoüberwachung auf dem Marienplatz erklärt sie die Verschlüsselung der Daten zu einer notwendigen Sicherheitsmaßnahme. Doch aus der mir heute zugegangenen Anordnung der Fortsetzung der Videoüberwachung ergibt sich, dass eine Verschlüsselung nicht stattfindet.“

Diesen Rechtsverstoß könne Müller als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht hinnehmen. „Meine Aufgabe ist es, die Anwendung des Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen. Und diese Aufgabe nehme ich sehr ernst.“