Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Unser Beitrag für mehr Datenschutz und Transparenz
Unser Beitrag für mehr Datenschutz und Transparenz
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern legt neue Tätigkeitsberichte vor
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI MV) hat heute seine Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit für den Zeitraum 2022-2023 vorgelegt. Erstmals stehen die Berichte barrierefrei zur Verfügung.
Datenschutzbewusstsein ist notwendig
Im Berichtszeitraum sind die Meldungen von „Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten“ (Art. 33 DS- GVO), sogenannte Datenpannen, von 322 Meldungen im Jahr 2022 auf 401 Meldungen im Jahr 2023 gestiegen. Die stetig steigende Zahl der Datenpannenmeldungen, insbesondere ausgelöst durch Cyberangriffe, zeigt die Anfälligkeit von informationstechnischen Systemen. Die Gewährleistung von IT-Sicherheit mit hohen Sicherheitsstandards, die Umsetzung des Datenschutzes und der Ausbau der Digitalisierung sind aktuell die Herausforderungen unseres Landes, die der LfDI MV aktiv unterstützt und begleitet. Dazu kommen neue Entwicklungen, wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz - auch in der öffentlichen Verwaltung. „Dazu stehen wir im ständigen Austausch mit der Landesregierung sowie mit den Aufsichtsbehörden bundesweit. Wir wollen Digitalisierung möglich machen. Dafür müssen technische und datenschutzrechtliche Anforderungen bereits bei der Planung bedacht werden, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die ganze Bandbreite der Aufgaben spiegelt sich im Tätigkeitsbericht wieder.“, so Sebastian Schmidt, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MV (LfDI MV) zu Beginn.
Der LfDI MV sieht nach wie vor den Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung und Unterstützung und weniger in der Ergreifung repressiver Maßnahmen. Gleichzeitig ist die Zahl Beschwerden im Berichts-zeitraum ebenfalls von 686 im Jahr 2022 auf 898 Beschwerden im Jahr 2023 nochmals gestiegen.
„Wir nehmen den Beratungs- und Informationsauftrag sehr ernst. Viele Datenschutzverstöße werden aus Unwissenheit begangen und können durch Aufklärungsarbeit bereits im Vorfeld verhindert werden.“, so Schmidt weiter. Gleichwohl sind Kontrollen und Sanktionen ebenso wichtig. Der LfDI MV hat im Berichtszeitraum anlasslose Kontrollen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes durchgeführt. Ein weiterer großer Themenbereich ist die Videoüberwachung, ob im privaten oder öffentlichen Bereich. Dort wurden eine große Anzahl von anlassbezogenen Kontrollen durchgeführt. „Die Kontrollen verstärken das Problembewusstsein für datenschutzrelevante Themen und wurden als hilfreich von den Verantwortlichen eingeschätzt.“, stellt Sebastian Schmidt fest.
Die Aufklärung über die rasante technische Entwicklung digitaler Medien und Anwendungen sowie deren Einfluss auf Kinder, Jugendliche und Familien ist dem LfDI MV seit Jahren ein besonderes Anliegen. Neben dem bundesweit bekannten Jugendprojekt Medienscouts MV und dem peer-to-peer Elternprojekt Medienguides MV wurden noch mehr Familien in ihrer Medienerziehung und Vermittlung von Datenschutzbewusstsein durch ein EU-finanziertes Projekt unterstützt. Erstmals hat der LfDI MV zusammen mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeinsam Gelder bei der Europäischen Kommission beantragt und erhalten. Mit #Digitale Vorbilder – Familien gehen online wurde im Berichtszeitraum ein Projekt umgesetzt, das Familien für die digitale Lebenswelt ihrer Kinder und neue technologische Entwicklungen begeistert und ihnen Hilfestellungen zum Schutz der Privatsphäre aufzeigt. Neben Videos und Kurzclips sind eine umfangreiche Broschüre und weitere Bildungsmaterialien in verschiedenen Sprachen entstanden. „Medienerziehung, die Vermittlung von Datenschutzbewusstsein und damit auch Demokratiebildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Landesdatenschutzbeauftragter trage ich mit meiner Behörde und unseren vielfältigen Angeboten gern dazu bei.“, so Schmidt weiter.
Transparenz ist das Schlüsselwort
Im Berichtszeitraum zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetztes M-V (IFG M-V) haben sich die Themen, zu denen es Anfragen gab, geändert. Im Vordergrund standen dabei Auskunftsersuchen zu finanziellen Belastungen der Behörden sowie Anträge zur Herausgabe von Gutachten, Protokollen und Verträgen.
Im derzeitigen Koalitionsvertrag (Ziffer 506) hat die Landesregierung festgehalten, das IFG M-V im Laufe der Legislaturperiode zu evaluieren und zu einem modernen Transparenzgesetz weiterzuentwickeln.
„Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich der Informationsfreiheit bieten wir weiterhin unsere Unterstützung bei dem notwendigen Evaluierungs- und Modernisierungsprozess an.“, so Sebastian Schmidt abschließend.
Kontakt
Telefon: 0385 59494-56
E-Mail: presse@datenschutz-mv.de